ACHTUNG!
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation gilt laut COVID-19-NotMV ein generelles Besuchsverbot in den Einrichtungen der AUVA.
Ausnahmen wie in der Verordnung des Gesundheitsministeriums festgehalten.
Besucherregelung für AUVA-Unfallkrankenhäuser und AUVA-Rehabilitationszentren
Sie unterstützen damit die Eindämmung des Coronavirus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Besuchszeiten ausnahmslos:
Derzeit gilt ein Besuchsverbot.
Montag bis Freitag von 16:00 bis 19:00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag von 14:00 bis 19:00 Uhr
Zugangsregeln
- Mund-Nasen-Schutz erforderlich
- Anmeldung und Zugangskontrolle beim Portier
Bitte achten Sie auf Einhaltung der Abstandsregel (mind. 1 m) und der Händedesinfektion.